Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Andrea Waditschatka

2. März 2026

Vielen Paaren sind die rechtlichen Wirkungen einer Ehe nicht im Detail bewusst. Gleichzeitig wächst das Bedürfnis, sich für den Ernstfall – Scheidung oder Tod – abzusichern. Immer mehr Menschen stellen sich deshalb die Frage, ob und in welcher Form die Ehe zu ihrem Lebensmodell passt.

Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, die gesetzlichen Folgen der Ehe, bzw. deren Auflösung den eigenen Lebensumständen anzupassen und individuelle Lösungen zu schaffen.

Wie wirkt sich die Ehe auf Ehepaare aus?

Mit der Eheschliessung entsteht eine rechtliche Gemeinschaft mit Rechten und Pflichten. Ehegatten sorgen gemeinsam für den Unterhalt der Familie. Dazu zählen nicht nur finanzielle Beiträge, sondern ebenso Haushaltsführung und Kinderbetreuung.

Zudem dürfen sich Ehepartner in alltäglichen Angelegenheiten gegenseitig vertreten und haben Anspruch auf Auskunft über Einkommen, Vermögen und Schulden des anderen. Mit der Ehe entsteht auch eine geschützte Familienwohnung als gemeinsamer Lebensmittelpunkt. Darüber hinaus erhalten Ehegatten von Gesetzes wegen eine erbrechtliche Stellung.

Besonders weitreichend sind jedoch die finanziellen Folgen der Ehe – insbesondere im Hinblick auf Vermögen, Vorsorge und güterrechtliche Auseinandersetzungen im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalls.

Für wen lohnt sich ein Ehevertrag in der Schweiz?

Mit einem Ehevertrag können die Folgen der Ehe – insbesondere bei Scheidung oder Tod – angepasst oder ergänzt werden. Ein Ehevertrag kann in vielen Situationen sinnvoll sein, zum Beispiel:

  • zur Anpassung an individuelle Lebens- und Vermögensverhältnisse
  • bei unterschiedlicher Arbeitsteilung (insbesondere bei Care-Arbeit)
  • zum Schutz einer Liegenschaft oder eines Unternehmens
  • zum Schutz des Vermögens in besonderen Situationen (z.B. bei unternehmerischen Risiken oder problematischem Umgang mit Geld)

Ich empfehle Ehepaaren grundsätzlich, sich mit einem Ehevertrag und ihrer Vorsorge auseinanderzusetzen. Ein solcher Prozess schafft Transparenz und stärkt das gegenseitige Vertrauen. Paare setzen sich bewusst mit ihren Werten, ihren Zukunftsvorstellungen und ihrer gegenseitigen Unterstützung auseinander – und treffen Regelungen in einer Phase des Einvernehmens und der Zuneigung. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach der Heirat abgeschlossen werden.

Was passiert, wenn du keinen Ehevertrag hast?

Ohne Ehevertrag tritt der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung ein. Kurz gesagt bedeutet das, dass alles, was während der Ehe erwirtschaftet wird, bei Tod oder Scheidung halbiert und auf die Eheleute aufgeteilt wird. Ausgenommen davon sind Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, Schenkungen und Erbschaften. Das Eigengut sowie die verbleibende Hälfte der Errungenschaft fallen bei einem Todesfall in den Nachlass. Dieser wird anschliessend je zur Hälfte zwischen dem überlebenden Ehepartner und den gemeinsamen Nachkommen aufgeteilt.

Hast du beispielsweise ein Unternehmen während der Ehe aufgebaut, so fällt auch dieses in die Errungenschaft und muss im schlimmsten Fall verkauft werden. Ohne Ehevertrag werden sodann die Scheidungsfolgen durch das Gericht bestimmt, sofern sich die Parteien nicht einigen.

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Was regelt man in einem Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ermöglicht es, die gesetzlichen Regelungen des Güterrechts an die eigene Lebenssituation anzupassen.

So kann beispielsweise die Aufteilung der Errungenschaft bei Tod und Scheidung unterschiedlich ausgestaltet werden. Im Todesfall lässt sich etwa eine Meistbegünstigung des überlebenden Ehepartners vorsehen. Gleichzeitig kann geregelt werden, dass im Fall einer Scheidung grundsätzlich jede Person ihr eigenes Vermögen behält.

Auch einzelne Vermögenswerte können speziell zugeordnet werden: Ein Unternehmen kann aus der Errungenschaft herausgenommen und dem sogenannten Eigengut zugewiesen werden, sodass es bei einer Auflösung der Ehe nicht geteilt werden muss. Gleiches gilt für Erträge aus Eigengut – etwa wenn eine geerbte Liegenschaft Mieteinnahmen abwirft. Diese Erträge können ebenfalls dem Eigengut zugewiesen werden.

Alternativ kann auch ein anderer Güterstand vereinbart werden:

  • Gütertrennung: Die Vermögen bleiben von Anfang an getrennt; es findet bei Tod oder Scheidung keine güterrechtliche Teilung statt.
  • Gütergemeinschaft: Das Vermögen gehört grundsätzlich beiden Ehegatten gemeinsam.

Weitere Regelungen im Ehevertrag:

Neben vermögensrechtlichen Fragen können auch gewisse Scheidungsfolgen vorab geregelt werden. So kann etwa eine Ausgleichszahlung für ungleiche Arbeitsteilung (insbesondere Care-Arbeit) für den Fall einer Scheidung vereinbart werden. Ebenso können Regelungen zum nachehelichen Unterhalt oder ein allfälliger Unterhaltsverzicht getroffen werden.

Nicht vorab verbindlich geregelt werden können hingegen Kinderbelange. Fragen betreffend Kinder unterliegen stets der gerichtlichen Genehmigung und müssen im konkreten Fall geprüft werden.

Oft ist es sinnvoll, den Ehevertrag mit einem Erbvertrag zu kombinieren, um güter- und erbrechtliche Fragen gesamthaft und abgestimmt zu regeln. Weshalb eine Sorgerechtsverfügung ebenfalls sinnvoll sein kann, erkläre ich hier.

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Wie viel kostet ein Ehevertrag?

Die Kosten für die Erstellung eines Ehevertrags hängen von dessen Komplexität ab. Ich biete ein Vorsorgepaket an, das verschiedene aufeinander abgestimmte Dokumente umfasst. Damit ein Ehevertrag gültig ist, muss er öffentlich beurkundet werden. Die Notariatsgebühren variieren je nach Kanton, teilweise werden sie nach dem Vermögen bestimmt, teilweise nach dem Zeitaufwand. Im Kanton Schaffhausen beträgt die Gebühr beispielsweise CHF 350.–, sofern der Vertrag bereits vorformuliert ist. Ansonsten ist mit Gebühren zwischen CHF 300 und CHF 800.- zu rechnen.

Über die Autorin

Andrea Waditschatka ist eine erfahrene Rechtsanwältin, spezialisiert auf Arbeits- und Familienrecht. Sie hat bereits viele Prozesse begleitet und berät Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber:innen, Familien, Paare und Einzelpersonen. Dabei hilft sie, Konflikte zu lösen, ihnen vorzubeugen und Rechte durchzusetzen.

In ihrem Blog teilt sie ihr Wissen und praktische Tipps zu arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Fragen.

Andrea Waditschatka ist im Anwaltsregister des Kantons Schaffhausen eingetragen, sowie Partnerin des Vereins LegalHelp. 

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