Sorgerechtsverfügung: So schützt du deine Kinder

Andrea Waditschatka

17. Juni 2026

Wer Kinder hat, will vor allem eins: dass es ihnen gut geht, egal was passiert. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern in der Schweiz festlegen, wer die Vormundschaft für ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll, falls beide Elternteile sterben.

Sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, fällt den meisten Menschen schwer. Trotzdem ist es wichtig, frühzeitig vorzusorgen.

In diesem Artikel erfährst du, wie eine Sorgerechtsverfügung funktioniert, welche rechtlichen Vorgaben gelten und worauf du bei der Erstellung achten solltest.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung und wie funktioniert sie?

 Mit einer Sorgerechtsverfügung legst du fest, wer sich um deine Kinder kümmern soll, wenn du selbst nicht mehr dazu in der Lage bist.

Wenn ein Elternteil verstirbt, geht das Sorgerecht automatisch auf den überlebenden Elternteil über, sofern beide sorgeberechtigt waren. So ist es im Schweizer Gesetz geregelt. (Art. 297 Abs. 2 ZGB)

Versterben jedoch beide Elternteile – zum Beispiel bei einem Unfall – entscheidet die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wer die Vormundschaft für das Kind übernimmt. 

Mit einer Sorgerechtsverfügung kannst du festhalten, wen du dir als Vormund für dein Kind wünschst. Die KESB ist rechtlich zwar nicht an diesen Wunsch gebunden, berücksichtigt ihn in der Praxis jedoch meist, sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen.

Besonders wichtig ist eine Sorgerechtsverfügung für Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht. Verstirbt die einzige sorgeberechtigte Person, stellt sich nämlich unmittelbar die Frage, wer sich um das Kind kümmern soll und wer die Vormundschaft übernimmt.

Was passiert ohne Sorgerechtsverfügung?

Liegt keine Sorgerechtsverfügung vor, entscheidet die KESB, wer die Vormundschaft für das Kind übernehmen soll. Sie sucht dabei zuerst jemanden aus dem familiären oder nahen Umfeld des Kindes. Findet sich niemand, wird ein professioneller Vormund, zum Beispiel eine Sozialarbeiter:in, eingesetzt.

Dieser Prozess kann lange dauern und für die Kinder, die sich ohnehin schon in einer sehr schwierigen Situation befinden, belastend sein.

Mit einer Sorgerechtsverfügung gibst du der KESB eine wichtige Orientierung, wen du als passenden Vormund siehst, und kannst Streit in der Familie vorbeugen.

Wie macht man eine Sorgerechtsverfügung?

Eine Sorgerechtsverfügung kannst du selbst verfassen. Sie muss von Hand geschrieben werden und muss nicht notariell beglaubigt werden.

Wichtig ist, dass Ort und Datum draufstehen und alle sorgeberechtigten Elternteile die Verfügung persönlich unterschreiben. Die Person, die du als Vormund für dein Kind vorschlägst, muss das Dokument hingegen nicht unterzeichnen.

Wenn du unsicher bist, wie du die Verfügung formulieren sollst, kann dich eine Anwältin oder ein Anwalt dabei unterstützen. 

Viele Eltern erstellen die Sorgerechtsverfügung im Rahmen einer umfassenden Vorsorgeplanung für Ehe- oder Konkubinatspaare. Siehe dazu auch: Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

So stellst du sicher, dass deine familiären, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten für den Ernstfall möglichst umfassend geregelt sind.

Rechtsanwältin Andrea Waditschatka

Wünschst du dir Unterstützung bei der Sorgerechtsverfügung oder Vorsorgeplanung?

Eine Sorgerechtsverfügung ist nur Teil einer umfassenden Vorsorge, die Ehe- und Konkubinatspaare im Ernstfall finanziell und rechtlich absichert.

Als Anwältin mit Spezialisierung im Familienrecht unterstütze dich dabei, die passenden Regelungen für deine Familie zu treffen und erstelle alle notwendigen Vorsorgedokumente für dich.

Mehr über mein Angebot erfahren

Wen sollte ich als Vormund für mein Kind bestimmen?

Wenn du einen Vormund für dein Kind festlegen möchtest, solltest du dir gut überlegen, wen. Bevor du jemanden in deiner Sorgerechtsverfügung nennst, solltest du mit dieser Person sprechen. Ist sie bereit, die Verantwortung für dein Kind zu übernehmen? Und wäre sie dazu überhaupt in der Lage?

Achte ausserdem darauf, dass die Person ähnliche Werte und Vorstellungen von Erziehung hat wie du. Und ganz wichtig ist auch, dass dein Kind bereits eine enge Beziehung zu ihr hat. Im Ernstfall ist eine vertraute Bezugsperson wichtiger als jemand, der auf dem Papier ideal erscheint.

Es empfiehlt sich zudem, in der Sorgerechtsverfügung kurz zu begründen, weshalb du diese Person als Vormund auswählst. Du kannst zum Beispiel festhalten, wie die Beziehung zu deinem Kind aussieht oder weshalb du die Person für besonders geeignet hältst. Diese Informationen helfen der KESB bei ihrer Prüfung.

Sinnvoll ist es auch, eine Ersatzperson zu benennen, falls dein gewünschter Vormund zum Zeitpunkt des Todes nicht in der Lage oder nicht bereit ist, die Vormundschaft zu übernehmen.

Wie lange ist eine Sorgerechtsverfügung gültig?

Eine Sorgerechtsverfügung hat kein Ablaufdatum. Sie bleibt so lange gültig, bis du sie widerrufst oder durch eine neue Verfügung ersetzt.

Ich empfehle jeweils, das Dokument regelmässig zu überprüfen – zum Beispiel alle fünf Jahre oder wenn sich deine familiäre Situation verändert. Vielleicht hat sich die Beziehung zu der von dir ausgewählten Person verändert, sie ist weggezogen oder kommt aus anderen Gründen nicht mehr als Vormund infrage.

Du kannst deine Sorgerechtsverfügung jederzeit ändern. Erstellst du eine neue Version, solltest du darin ausdrücklich festhalten, dass sie die bisherige Sorgerechtsverfügung ersetzt. So ist klar, welche Anordnung im Ernstfall gelten soll.

Wo muss ich die Sorgerechtsverfügung hinterlegen?

Für die Sorgerechtsverfügung gibt es nach Schweizer Recht keinen gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsort. Wichtig ist nur, dass das Dokument im Ernstfall gefunden wird.

Bewahre die Verfügung deshalb an einem sicheren Ort auf und informiere eine Vertrauensperson darüber, wo sie sich befindet. Sinnvoll ist es auch, der Person, die du als Vormund für dein Kind vorschlägst, eine Kopie auszuhändigen. So weiss sie nicht nur von deinem Wunsch, sondern kann die Verfügung bei Bedarf auch rasch vorlegen.

Was kostet eine Sorgerechtsverfügung?

Eine Sorgerechtsverfügung kannst du grundsätzlich kostenlos selbst erstellen. Dafür brauchst du weder eine notarielle Beglaubigung noch die Unterstützung einer Anwältin oder eines Anwalts.

Möchtest du sicherstellen, dass deine Vorsorge rechtlich sauber geregelt ist und alle wichtigen Dokumente aufeinander abgestimmt sind, kann eine professionelle Beratung sinnvoll sein.

Ich biete ein Vorsorgepaket für Ehe- und Konkubinatspaare an. Dieses umfasst:

  • Ehe- oder Konkubinatsvertrag
  • Erbvertrag
  • Vorsorgeauftrag
  • Patientenverfügung
  • Sorgerechtsverfügung

Der Pauschalpreis beträgt CHF 2'000.– (zzgl. MwSt. und 3 % Kleinspesenpauschale).

Fazit: Mit einer Sorgerechtsverfügung gibst du deinen Kindern Sicherheit

Niemand beschäftigt sich gerne mit der Frage, was nach dem eigenen Tod passiert. Dennoch gehört genau das zu einer verantwortungsvollen Vorsorge.

Mit einer Sorgerechtsverfügung hältst du fest, wer sich im Ernstfall um deine Kinder kümmern soll, falls beide sorgeberechtigten Elternteile sterben. Du gibt der KESB damit eine wichtige Orientierung und erhöhst die Wahrscheinlichkeit, dass dein Wunsch bei der Wahl des Vormunds berücksichtigt wird.

Nimm dir deshalb Zeit, die passende Person auszuwählen, mit ihr zu sprechen und deine Wünsche schriftlich festzuhalten. Und schaffe Klarheit und Sicherheit, für die Menschen, die dir am wichtigsten sind.

Du möchtest eine Sorgerechtsverfügung oder ein umfassendes Vorsorgepaket erstellen? Vereinbare jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch mit mir.

Über die Autorin

Andrea Waditschatka ist eine erfahrene Rechtsanwältin, spezialisiert auf Arbeits- und Familienrecht. Sie hat bereits viele Prozesse begleitet und berät Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber:innen, Familien, Paare und Einzelpersonen. Dabei hilft sie, Konflikte zu lösen, ihnen vorzubeugen und Rechte durchzusetzen.

In ihrem Blog teilt sie ihr Wissen und praktische Tipps zu arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Fragen.

Andrea Waditschatka ist im Anwaltsregister des Kantons Schaffhausen eingetragen, sowie Partnerin des Vereins LegalHelp. 

Weitere Artikel