Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall: deine Rechte und Pflichten

Andrea Waditschatka

7. Februar 2026

Du bist krank oder hattest einen Unfall und kannst nicht arbeiten. Nun fragst du dich, ob du weiterhin Lohn erhältst und wie lange? Der Grundsatz lautet: ohne Arbeit kein Lohn. Doch das Gesetz schützt Menschen, die ohne Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert sind. Der Schutz ist aber an gewisse Voraussetzungen geknüpft und zeitlich begrenzt.

Erhalte ich Lohn bei Krankheit?

Du erhältst Lohn bei Krankheit, sofern dein Arbeitsvertrag für länger als drei Monate vereinbart worden ist oder bereits länger als drei Monate besteht. In der Regel beginnt also die Lohnfortzahlung am 1. Tag des vierten Anstellungsmonats. Im Arbeitsvertrag kann zu deinem Vorteil schon eine Lohnfortzahlung ab dem ersten Arbeitstag vorgesehen sein.

Für wie lange erhalte ich Lohn bei Krankheit?

Ohne Krankentaggeldversicherung

Im 1. Dienstjahr erhältst du während drei Wochen 100% deines Lohnes, danach greifen je nach Region andere Skalen. In Schaffhausen wird die Zürcher Skala angewendet, wonach im

  1. Dienstjahr: 3 Wochen
  2. Dienstjahr: 8 Wochen
  3. Dienstjahr: 9 Wochen
  4. Dienstjahr: 10 Wochen und so weiter

Lohn zu zahlen ist. Dies immer unter der Voraussetzung, dass im Arbeitsvertrag, im GAV oder NAV nichts anderes, für Arbeitnehmer:innen vorteilhafteres, vereinbart worden ist. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung beginnt mit jedem neuen Dienstjahr von Neuem.

Mit Krankentaggeldversicherung

Wurde eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, so wird in der Regel 80% des Lohnes während 720 oder 730 Tagen innert 900 Tagen bezahlt. Diese vertragliche Abmachung ist zulässig, sofern die Arbeitgeberin mindestens die Hälfte der Prämien bezahlt und Taggelder von 80% des Lohnes während 720 Tagen erbracht werden. Während den Karenztagen (1-3 Tage) muss kein Lohn bezahlt werden. Während der Wartefrist hingegen (30, 60 oder 90 Tage) muss die Arbeitgeberin den vollen Lohn zahlen. Es unterscheiden sich sodann die Ergänzungslösung und die Ersatzlösung. Bei der Ergänzungslösung deckt die Krankentaggeldversicherung nur einen Teil des Lohns. Die Arbeitgeberin bleibt für die Differenz während der gesetzlichen Lohnfortzahlung (siehe Skalen oben) verantwortlich. Bei der Ersatzlösung befreit sich die Arbeitgeberin von ihrer Lohnfortzahlungspflicht. Die Ersatzlösung setzt voraus, dass es eine schriftliche Vereinbarung gibt und diese den wesentlichen Inhalt der Versicherung wiedergibt. Ist die Vereinbarung nicht korrekt formuliert, bleibt es eine Ergänzungslösung.

Du möchtest, dass ich die Krankentaggeldvereinbarung in deinem Arbeitsvertrag prüfe?

Muss ich meine Krankheit beweisen, um weiterhin Lohn zu erhalten? 

Ja, Arbeitnehmer:innen müssen ihre Arbeitsunfähigkeit beweisen. Die Arbeitgeberin kann bereits ab dem 1. Tag ein Arztzeugnis verlangen, oftmals wird dieses aber erst ab dem 3. Oder 4. Tag verlangt. Das Arztzeugnis muss Auskunft über den Umfang der Arbeitsunfähigkeit geben. Bei Zweifel dürfen Arbeitgeber:innen, wie auch Krankentaggeldversicherungen ein detailliertes Arztzeugnis oder eine vertrauensärztliche Untersuchung verlangen.

Dürfen Ferien wegen Krankheit gekürzt werden?

Die Arbeitgeber:in darf die Ferien kürzen, wenn jemand länger krank ist.
Bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit kann sie die Ferien ab mehr als einem Monat um je ein Zwölftel pro Monat kürzen. Ist die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet, darf der Arbeitgeber die Ferien erst ab dem dritten Monat kürzen – ebenfalls um ein Zwölftel pro vollen Abwesenheitsmonat.

Beispiel bei Krankheit:

25 Tage Ferienanspruch pro Jahr, 3 Monate krank, Ferienkürzung um 1/12 (2.08 Tage) für den 3. Monat

Kann man mir bei Krankheit oder Unfall kündigen?

Unter gewissen Umständen kann dir auch bei Krankheit oder Unfall gekündigt werden. Lies dazu hier mehr.

Über die Autorin

Andrea Waditschatka ist eine erfahrene Rechtsanwältin, spezialisiert auf Arbeits- und Familienrecht. Sie hat bereits viele Prozesse begleitet und berät Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber:innen, Familien, Paare und Einzelpersonen. Dabei hilft sie, Konflikte zu lösen, ihnen vorzubeugen und Rechte durchzusetzen.

In ihrem Blog teilt sie ihr Wissen und praktische Tipps zu arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Fragen.

Andrea Waditschatka ist im Anwaltsregister des Kantons Schaffhausen eingetragen, sowie Partnerin des Vereins LegalHelp. 

Weitere Artikel