Kündigungsschutz: wann ist eine Kündigung zulässig?

Andrea Waditschatka

7. Februar 2026

Im Schweizer Arbeitsrecht gilt grundsätzlich die Kündigungsfreiheit. Zum Schutz von schwächeren Personen gibt es aber gesetzliche Beschränkungen, wonach bei Krankheit, Unfall, Schangerschaft und Mutterschaft ein zeitlicher Kündigungsschutz greift.

Wann greift der Kündigungsschutz nach Schweizer Recht?

Nach Ablauf der Probezeit sind Arbeitnehmer:innen für eine beschränke Zeit vor Kündigungen während Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft/Mutterschaft geschützt. Diese Zeit nennt sich Sperrfrist und Kündigungen sind während dessen ungültig. Das Gesetz sieht bei Krankheit und Unfall folgende Sperrfristen vor:

  • im 1. Dienstjahr: 30 Tage
  • im 2. bis und mit dem 5. Dienstjahr: 90 Tage
  • ab dem 6. Dienstjahr: 180 Tage

Bei Schwangerschaft gilt sie während der ganzen Dauer der Schwangerschaft bis und mit sechzehn Wochen nach der Geburt.

Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst nachdem die Kündigung ausgesprochen worden ist, auf, so wird die Kündigungsfrist während dieser Zeit und maximal für die oben genannte Dauer unterbrochen. Der Anspruch auf Lohn während dieser Zeit ist eine andere Frage (-> mehr dazu erfährst du hier).

Pro Grund (Krankheit, Unfall etc.) läuft eine neue Sperrfrist, es sei denn, die gleiche Ursache (gleiche Krankheit, gleicher Unfall) führt wiederholt zu Arbeitsunfähigkeiten, dann läuft nur eine Sperrfrist.

Die Sperrfristen gelten auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit.

Gibt es einen Kündigungsschutz im Alter?

Nein, einen Kündigungsschutz im Alter gibt es nicht. Jedoch sind Arbeitgeber:innen je nach Alter der Arbeitnehmer:in (55 Jahre und älter) und Dauer des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, eine allfällige Kündigung schonend zu handhaben. Schonend heisst, dass mit den Betroffenen frühzeitig das Gespräch gesucht werden sollte, wobei über die Kündigungsabsicht informiert wird und wenn möglich, andere Lösungen für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gesucht werden sollten. Letztlich ist hier immer der Einzelfall mit sämtlichen Umständen seitens Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in zu betrachten und zu beurteilen.

Selbstverständlich gelten aber im Alter auch die oben genannten gesetzlichen Sperrfirsten.

Welche Ansprüche habe ich bei einer Kündigung während des Kündigungsschutzes?

Eine Kündigung während des Kündigungsschutzes ist ungültig. Das heisst, dein Arbeitsverhältnis dauert weiter. Deshalb ist es wichtig, dass sobald du wieder arbeitsfähig bist, deiner Arbeitgeberin mitteilst, dass du wieder arbeiten kommst (sog. Angebot der Arbeit). Idealerweise weist du sie auch darauf hin, dass die Kündigung ungültig war.

Die Arbeitgeberin muss die Kündigung nach Ablauf der Sperrfrist oder sobald die Arbeitnehmerin wieder arbeitsfähig ist, wiederholen, damit sie gültig ist. Bis eine gültige Kündigung ausgesprochen wurde und sofern du deine Arbeit anbietest, ist deine Arbeitgeberin verpflichtet, dir deinen Lohn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu zahlen.

Gibt es auch einen Kündigungsschutz, wenn ich als Arbeitnehmer:in kündige?

Nein, in diesem Fall gibt es keinen Kündigungsschutz. Auch wenn du während der Kündigungsfrist krank wirst oder einen Unfall hast, verlängert sich diese nicht.

Über die Autorin

Andrea Waditschatka ist eine erfahrene Rechtsanwältin, spezialisiert auf Arbeits- und Familienrecht. Sie hat bereits viele Prozesse begleitet und berät Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber:innen, Familien, Paare und Einzelpersonen. Dabei hilft sie, Konflikte zu lösen, ihnen vorzubeugen und Rechte durchzusetzen.

In ihrem Blog teilt sie ihr Wissen und praktische Tipps zu arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Fragen.

Andrea Waditschatka ist im Anwaltsregister des Kantons Schaffhausen eingetragen, sowie Partnerin des Vereins LegalHelp. 

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